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   BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74   

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BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74 (https://dejure.org/1976,15)
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Trunkenheit des Unfallversicherten

§ 781 BGB - deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Abgrenzung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Schuldanerkenntnis als "Zeugnis gegen sich selbst" - Abgrenzung vom abstrakten und kausalen Schuldanerkenntnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung einer Unfalltod-Zusatzversicherung wegen trunkenheitsbedingten Unfalltodes - Bestehen eines Schuldanerkenntnisses einer Versicherungsanstalt durch Benachrichtigung und Auszahlung eines Versicherungsbetrages - Bestand eines Anerkenntnisses bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 11; VVG § 12 Abs. 3; BGB § 781; BGB § 812

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses”

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 250
  • NJW 1976, 1259
  • MDR 1976, 827
  • VersR 1977, 471
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71

    Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers - Nichterhebung eines beantragten

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Solche Bestätigungserklärungen enthalten keine materiellrechtliche (potentiell konstitutive) Regelung für das Schuldverhältnis, sondern bewirken als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" im Prozeß allenfalls eine Umkehrung der Beweislast oder stellen ein Indiz dar, das der Richter bei seiner Beweiswürdigung verwerten kann, das aber jedenfalls durch den Beweis der Unrichtigkeit des Anerkannten entkräftet werden kann (vgl BGH DB 1974, 1013f; RG JW 1919, 186).

    Zu Recht wird daher die vergleichsähnliche Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrags betont (BGH NJW 1963, 2316/17; BGH DB 1974, 1013/14; Marburger a.a.O. S 57ff, 90).

    Das nicht vertragsmäßige, sondern einseitig vom Schuldner erklärte Anerkenntnis einer Schuld erzeugt für sich allein noch keine rechtliche Bindung, sondern ist nur als ein Beweismittel für das Bestehen der anerkannten Schuld bedeutsam (vgl BGH DB 1974, 1013/14; RG JW 1919, 186).

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    In dieser Festlegung besteht der rechtsgeschäftliche Gehalt des Schuldbestätigungsvertrags; der Vertrag wirkt insoweit regelnd auf die Rechtsbeziehungen der Parteien ein, als er die Verwirklichung einer Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen (oder Einreden) befreit oder sogar ein möglicherweise noch nicht bestehendes Schuldverhältnis begründet, indem nämlich ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis "bestätigt" wird (BGH LM § 781 BGB Nr. 2 = NJW 1963, 2316/17).

    Zu Recht wird daher die vergleichsähnliche Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrags betont (BGH NJW 1963, 2316/17; BGH DB 1974, 1013/14; Marburger a.a.O. S 57ff, 90).

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 13/71
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Die Festlegung des Schuldverhältnisses reicht nur so weit, wie es dem erklärten Willen der Beteiligten entspricht; dabei ist es eine Aufgabe der Auslegung der im konkreten Einzelfall abgegebenen Willenserklärungen, die Tragweite des Anerkenntnisses zu ermitteln (BGH WM a.a.O.; BGH NJW 1973, 2019).

    Dabei sind im Rahmen der jeweils auf das Schuldverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften und Vertragsbestimmungen vor allem der erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses bedeutsam (vgl BGH NJW 1973, 2019/20).

  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Der Gesetzgeber hat die Rechtfertigung dieser Ausschlußfrist auch nicht im Gedanken der Befriedung gesehen, wie beim Verwaltungsverfahren nach dem NTS-AG (vgl VersR a.a.O. S 521), sondern im Schutz der Vermögensinteressen des Versicherers; in dessen Interesse soll die Rechtmäßigkeit der Deckungsablehnung möglichst rasch endgültig geklärt werden, da "durch jede Verzögerung in der Erledigung zweifelhafter Ansprüche die zuverlässige Feststellung der maßgebenden Tatsachen erschwert und zugleich die Übersicht über den wahren Stand des Vermögens des Versicherers beeinträchtigt" wird (Amtl Begr zu den Entwürfen eines Gesetzes über den Versicherungsvertrag, Berlin 1906, S 27; vgl. BGHZ 43, 235/8).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Denn die Herausgabepflicht des gutgläubigen Schuldners darf niemals zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen (noch vorhandenen) Bereicherung hinaus führen (BGHZ 55, 128, 131, 134 m.w.N.), der Bereicherungsschuldner darf durch die Herausgabe gemäß § 818 Abs. 3 BGB keinen Schaden erleiden (vgl BGB-RGRK-Heimann-Trosien, 12. Aufl, § 818 Rdnr 22).
  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Daß der Bereicherungsanspruch grundsätzlich erst in 30 Jahren verjährt (mit Ausnahme der in §§ 196, 197 BGB genannten Leistungen), selbst wenn die vermeintliche, zu Unrecht erfüllte Forderung in kürzerer Frist verjährt wäre, ist allgemeine Ansicht (vgl BGHZ 32, 13 für ungerechtfertigte Versicherungsleistungen).
  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Der III. Zivilsenat hat allerdings in seinem Urteil vom 20. November 1969 (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418) einem einseitigen, ebenfalls im Rahmen des bürgerlichen Rechts ergehenden Anerkenntnis eine den Anerkennenden bindende Wirkung zuerkannt.
  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 86/73

    Versagung der Berufung auf frühere Umstände bei vertragsmäßig deklaratorischem

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Mit einem solchen Vertrag verfolgen die Parteien den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen (BGH WM 1962, 742; 1974, 836f; BGH LM § 781 BGB Nr. 5 und 7).
  • BGH, 16.04.1962 - VII ZR 47/61
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
    Mit einem solchen Vertrag verfolgen die Parteien den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen (BGH WM 1962, 742; 1974, 836f; BGH LM § 781 BGB Nr. 5 und 7).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Solche "als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertenden Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und stellen dabei ein Indiz dar, das der Richter - mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer Entkräftung - bei seiner Beweiswürdigung verwerten kann (BGHZ 66, 250, 254 f.).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Lässt sich indes nicht der Ausnahmetatbestand der Erklärung eines Verpflichtungswillens am Unfallort feststellen, wofür der Anspruchsteller die Beweislast trägt, so kann einer die Schuld am Unfall anerkennenden Erklärung im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zukommen (Greger a.a.O., Rdnr. 55 mit Hinweis auf BGH NJW 1976, 1259 sowie BGH NJW 1982, 996 und BGH NJW 1984, 383).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

    bb) Diese rechtliche Bewertung steht, wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, im Einklang mit der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum deklaratorischen Schuldanerkenntnis (BGH, Urteile vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, BGHZ 66, 250, 255; vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530 Rn. 9; Beschluss vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, NJW 2008, 3425, 3426; Senatsurteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580 Rn. 11 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74   

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BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 (https://dejure.org/1976,650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls - Anforderungen an Herbeiführung eines Versicherungsfalls - Subjektiver Risikoausschluss von § 61 VVG - Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Untätigkeit - Grob fahrlässiges ...

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1507 (Ls.)
  • MDR 1976, 827
  • VersR 1976, 649
  • DB 1976, 1909
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    In BGHZ 42, 295, 299 hat er sie ausdrücklich offengelassen.

    § 61 VVG begründet zwar nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des VN, sondern bildet einen subjektiven Risikoausschluß (BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94).

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    In VersR 1964, 475 ist mit Bezug auf § 61 VVG beiläufig ausgesprochen, der VN müsse das zum Versicherungsfall führende Geschehen zumindest gekannt und zugelassen haben.

    Damit andererseits der Versicherungsschutz nicht unangemessen beschränkt wird, ist an dem vom Bundesgerichtshof in VersR 1964, 475 aufgestellten Erfordernis festzuhalten, daß der VN das zum Versicherungsfall führende Geschehen gekannt hat (vgl. auch RG JW 1928, 3181).

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    § 61 VVG begründet zwar nach ständiger Rechtsprechung keine allgemeine Schadensverhütungspflicht des VN, sondern bildet einen subjektiven Risikoausschluß (BGHZ 42, 295, 299; 43, 88, 94).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Es muß sich um unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1966, 1150).
  • BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72

    Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Bei der Entscheidung in VersR 1974, 26 hatte der erkennende Senat keinen Anlaß, die Frage zu erörtern.
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das untätige Verhalten der Klägerin war unter den hier vorliegenden Umständen nicht geeignet, einen neuen Gefahrenzustand von solcher Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs hätte bilden können (vgl. BGHZ 7, 311; 23, 142; 50, 385).
  • OLG Köln, 05.07.1965 - 10 U 24/65

    Grobe Fahrlässigkeit; Ursächlichkeit; Diebstahlsgefahr

    Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
    Das Oberlandesgericht Köln hat ebenfalls dahin entschieden (VersR 1965, 1066), der VN könne den Versicherungsfall auch durch Unterlassung herbeiführen.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Kennt dieser aber die Umstände, wegen derer der Eintritt des Versicherungsfalles droht, verfügt er weiter über geeignete Mittel zum vorsorgenden Schutz des versicherten Interesses, dann muß er diese Mittel einsetzen wie jemand, der nicht versichert ist; anderenfalls führt er durch Unterlassen den Versicherungsfall herbei (BGH Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Nach der Rechtsprechung ist dafür die dringende Gefahr des Eintrittes des Versicherungsfalles erforderlich (BGH Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649 = LM, VVG § 61 Nr. 14 "Überschwemmungsfall").
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Das ergibt sich daraus, daß der Versicherungsnehmer schon "bei" dem Eintritt des Versicherungsfalles "für die Abwendung und Minderung des Schadens" tätig werden soll, also nicht erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649, wonach der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon dann wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles verliert, wenn er trotz dringender Gefahr die ihm möglichen, geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des versicherten Gegenstandes nicht ergriffen hat).
  • OLG Rostock, 01.02.2018 - 3 U 94/15

    Wohngebäudeversicherung: Erstreckung des Regressverzichts des Versicherers auf

    Es muss sich um ein zudem subjektiv vorwerfbares, unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH, Urteil vom 14.04.1976 - IV ZR 29/74 -, zit. n. juris, Rn. 22; OLG Oldenburg, Urteil v. 26.03.2015 - 8 U 32/14 -, zit. n. juris, Rn. 44).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Dabei ist notwendig und ausreichend die Kenntnis von Umständen, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeit gerückt ist (BGH, Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auch das Unterlassen geeigneter Schutzvorkehrungen kann ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (BGH, Urteil vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649f.; Urteil vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962, 963).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Nur dann setzt sich der Versicherungsnehmer, der es durch Untätigkeit zum Eintritt des Versicherungsfalles hat kommen lassen, mit der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung regelmäßig ebenso treuwidrig mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch wie derjenige, der den Versicherungsfall durch positives Tun herbeigeführt hat (Senatsurteile vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - MDR 1976, 827; vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 unter III 1).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05

    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • KG, 25.09.1984 - 6 U 6362/83

    Herbeiführung; Versicherungsfall; Aufbewahren; Schlüssel; Fahrzeug; Verschlossen;

    Während der BGH (VersR 76, 649 [650]; ebenso OLG Oldenburg VersR 80, 230) klar zwischen der "Herbeiführung" (im dortigen Fall durch Unterlassung) und "Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit" getrennt hat, wird sonst regelmäßig nur geprüft, ob ein bestimmtes Verhalten des VersNehmers als grob fahrlässig zu bezeichnen ist, wogegen die Frage der Herbeiführung des VersFalls nicht untersucht wird [folgen Hinw.].

    In ähnlicher Weise hat sich der BGH (VersR 76, 649 [650]) dahin geäußert, daß unter Herbeiführung das Verhalten desjenigen zu verstehen ist, der die drohende Verwirklichung der versicherten Gefahr zuläßt, obwohl er die geeigneten Mittel zum Schutz des versicherten Interesses in der Hand hat und bei zumutbarer Wahrnehmung seiner Belange davon ebenso Gebrauch machen könnte und sollte wie eine nicht versicherte Person, sofern er nur Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des VersFalls in den Bereich der unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist.

    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 VVG ist aber darüber hinausgehend, daß das zur Gefahrverwirklichung drängende Verhalten des VersNehmers als Fehlverhalten zu qualifizieren ist; denn der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 61 VVG besteht darin, daß der Versicherer nicht einstehen müssen soll, wenn der entstandene Schaden einem groben Fehlverhalten des VersNehmers selbst zuzuschreiben ist (BGH VersR 76, 649).

  • OLG Oldenburg, 18.10.1995 - 2 U 135/95

    Wohngebäudeversicherung; Wasserschaden; Geschirrspülmaschinenschlauch

    Es muß sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1976, 649, 650; 1977, 465).
  • OLG Oldenburg, 26.03.2015 - 8 U 32/14

    Keine Beweiserleichterung, wenn die Haftung eines Beteiligten feststeht!

  • OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten

  • BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76

    Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober

  • OLG Hamm, 06.10.2000 - 20 U 87/00

    Leitungswasserschaden - Entschädigung durch die Hausratsversicherung

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

  • OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 209/94

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Hochraumbully; Einfahrt in

  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 121/80

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer

  • OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 3/95

    Abstellen; Kfz; Autobahnrastplatz; Grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 210/81

    Leerstehen eines Hauses als gefahrerheblicher Umstand - Rücktrittsrecht einer

  • OLG Hamburg, 18.08.1983 - 6 U 25/82

    Versicherungsleistungen aus einer Seeversicherungspolice; Volle Deckung der

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

  • OLG Saarbrücken, 20.04.1988 - 5 U 97/87
  • OLG Oldenburg, 22.06.1994 - 2 U 162/92

    Versicherungsfall; Valorenversicherung; Uhr; Geländefahrt; Motorradfahrt;

  • OLG Bremen, 03.01.1980 - 2 U 96/79

    Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles; Verlust des

  • KG, 08.11.1982 - 22 U 515/82

    Grob; Grobe; Fahrlässigkeit; Fahrlässig; Zigarette; Fahrzeug; Fahren

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